Retreat-Zusatzvereinbarung
Zusatzvereinbarung für Retreats & mehrtägige Veranstaltungen
Sabrina Schneider – grandiosleben.de§1 Charakter des Retreats
(1) Das Retreat dient der persönlichen Entwicklung, Selbsterfahrung, Entspannung und Gesundheitsprävention.
(2) Es handelt sich nicht um eine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung.
(3) Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben.
§2 Eigenverantwortung & Selbstfürsorge
(1) Die Teilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
(2) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, eigene körperliche und psychische Grenzen wahrzunehmen und zu achten.
(3) Übungen (Meditation, Atemarbeit, Körperprozesse, Bewegungsangebote etc.) dürfen jederzeit eigenständig pausiert oder beendet werden.
§3 Gesundheitsvoraussetzungen
(1) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer bestätigt, psychisch stabil und körperlich belastbar zu sein.
(2) Bei folgenden Zuständen ist eine Teilnahme nur nach vorheriger ärztlicher Rücksprache möglich:
schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Epilepsie
akute psychische Krisen
Psychosen
schwere Traumafolgestörungen
§4 Keine therapeutische oder heilkundliche Beziehung
(1) Zwischen der Anbieterin und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer kommt kein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande.(2) Die angebotenen Leistungen stellen weder eine medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische noch heilkundliche Behandlung dar.
(3) Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Krankheitsbilder behandelt und keine Heilversprechen abgegeben.
(4) Die Teilnahme ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige medizinische Behandlung.
(5) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erkennt an, dass sämtliche Inhalte ausschließlich der persönlichen Entwicklung, Selbsterfahrung und Gesundheitsprävention dienen.
(6) Eine therapeutische Erwartungshaltung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§5 Emotionale Prozesse
(1) Durch Meditation, Atemarbeit oder Selbsterfahrungsprozesse können emotionale Reaktionen auftreten.
(2) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt sich bereit, diese Prozesse eigenverantwortlich zu tragen.(3) Es besteht kein Anspruch auf individuelle therapeutische Begleitung außerhalb des vereinbarten Programms.
§6 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.(3) Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§7 Programmänderungen
(1) Änderungen im Ablauf oder bei Referenten sind aus organisatorischen Gründen möglich.
(2) Der Charakter des Retreats bleibt gewahrt.
§8 Unterkunft & Verpflegung (falls zutreffend)
(1) Sofern Unterkunft oder Verpflegung Bestandteil des Retreats ist, gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Veranstaltungsortes.
(2) Für Leistungen externer Anbieter übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
§9 Abbruch / Ausschluss
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, Teilnehmende bei Gefährdung ihrer selbst oder anderer vom Retreat auszuschließen.
(2) Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.